Klasse B197
Grundbetrag
für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts
500,- €
Vorstellungsentgelt*
*
theoretische Prüfung
praktische Prüfung (komplett)
40,- €
170,- €
Fahrstunden
*
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
auf Bundes oder Landstraßen
63,- €
74,- €
auf Autobahnen
bei Dämmerung oder Dunkelheit
74,- €
74,- €
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
- Im In- und Ausland dürfen Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.
Ausbildungsumfang und Prüfung ist wie bei Klasse B (siehe Reiter Klasse B).